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Gewerbelizenz für die gewerbliche Nutzung von Schlichtbunt® Schablonen

 

Gegenstand der Lizenz:

Die Gewerbelizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung der von Schlichtbunt® (Özlem Sjuts) entworfenen Schablonen.

 

Nachweis der Lizenz:

Als Nachweis gilt die ausgestellte Rechnung. Diese ist auf Verlangen vorzulegen. Die Lizenz ist personengebunden und nicht übertragbar.

 

Lizenzumfang:

Mit der Lizenz ist es erlaubt, Werke, die mit Schlichtbunt® Schablonen per Hand erstellt wurden, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zu verkaufen oder gewerblich zu nutzen.

Die Lizenz gilt ausschließlich für handgefertigte Werke (z. B. Karten, Anhänger, Dekoelemente etc.).

 

Beschränkung der Stückzahl:

Die gewerbliche Nutzung ist auf maximal 25 Stück pro Design beschränkt.

 

Nicht gestattet sind:

• jegliche digitale Vervielfältigung (z. B. Scannen, Kopieren, Drucken – auch in Druckereien),

• die Weiterverarbeitung oder Modifikation der entstandenen Werke,

• der Verkauf von Dateien oder Drucken, die auf Basis der Schablonen erstellt wurden.

 

Erweiterte Nutzung:

Soll eine höhere Stückzahl produziert oder ein Druckauftrag erteilt werden, ist eine erweiterte Gewerbelizenzerforderlich. Bitte kontaktiere uns in diesem Fall unter:

📧 info@schlichtbunt.com

 

Mehrere Schablonen:

Werden Werke mit mehreren unterschiedlichen Schlichtbunt® Schablonen erstellt, ist für jede Schablone eine separate Gewerbelizenz erforderlich.

Eine nachträgliche Lizenzerweiterung für bereits gekaufte Schablonen ist möglich – sprich uns dazu gern an.

 

Urheberrecht:

Die Urheberrechte verbleiben bei Schlichtbunt® (Özlem Sjuts) oder – bei externen Designs – bei dem jeweils genannten Designer/der Designerin.

 

Hinweispflicht bei Veröffentlichung:

Bei Veröffentlichung der entstandenen Werke – insbesondere online – ist ein gut sichtbarer Hinweis auf Schlichtbunt® als Designquelle erforderlich (z. B. „Motiv von Schlichtbunt®“).

 

 

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